Reform der Grundsteuer
Reform der Grundsteuer
Die Grundsteuerreform ist aktuell in den Medien sehr präsent. Eigentümer müssen für jedes Grundstück eine Grundsteuererklärung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen.
Seit dem 1. Juli 2022 können diese Erklärungen bereits übermittelt werden. Zeit bleibt noch bis zum 31. Oktober 2022, dann endet die gesetzliche Abgabefrist. Bei diesen Erklärungspflichten unterstützen wir Sie gerne mit unserem Team. Vor der eigentlichen Erklärung steht die Datensammlung an.
Hier finden Sie einige Praxishinweise, die wir für Sie zusammengestellt haben, die bei der Datensammlung hilfreich sind.
Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail an grundsteuer@menschingplus.de